Aufnahme ins Musikgymnasium
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die bereits erfolgreich
ein Instrument erlernen, über ein entsprechendes gymnasiales Niveau verfügen und die Eignungsprüfung bestanden haben.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Teilen:
1. Vorspiel auf dem Instrument

(alle Orchesterinstrumente, Klavier, Orgel, Akkordeon, Blockflöte,

klassischer Gesang oder Gitarre)
2. Überprüfung der allgemeinen Musikalität und der musikalischen

Denkfähigkeit in den Bereichen Musiktheorie und Gehörbildung
3. Gespräch über Familie, Schule und Internat
Für das Vorspiel wird um ein Programm von ca. 15 Minuten gebeten, das
aus zwei Vortragsstücken unterschiedlichen Charakters oder verschiedener
Epochen und einem Technikteil bestehen soll. Der Technikteil umfasst z.B. Tonleitern, Dreiklänge,
Akkorde in verschiedenen Artikulationsarten, möglicherweise auch eine Etüde.
Der Vorspielteil soll keine Titel aus dem Pop-Bereich enthalten und kann erweitert werden durch kurzen Probeunterricht oder eine Blattspielübung.
Überprüfung der allgemeinen Musikalität bedeutet Bilden, Singen und hörendes
Erkennen von Intervallen und Dreiklängen, Nachsinge-, Fortsetzungs- und Blattsinge-Übungen mit Melodien und Rhythmen und Test des musiktheoretischen
Wissens.Das Gespräch mit dem Schüler bietet die Möglichkeit für Nachfragen
zu den eingesandten Bewerbungsunterlagen. Es dient der Abrundung des Persönlichkeitseindrucks vom Bewerber.
Jedes Jahr im Herbst gibt es einen
Informationstag,
der diesjährige ist am
23. November 2013.
Eignungsprüfungen für das Schuljahr 2013/2014 waren am 19. April 2013.
Einladungen erfolgen nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen.
Anfragen, auch für das laufende Schuljahr, sind jederzeit möglich.
Generell bessere
Bewerbungschancen bestehen für die Aufnahme in die unteren Jahrgangsstufen. Darüber hinaus werden folgende Instrumente besonders gesucht: Oboe, Fagott und Kontrabass.